Entgelte für die Tagespflegeeinrichtungen
Unsere Tagespflegeeinrichtungen bieten wochentags von 08:30 bis 16:30 Uhr eine hohe Professionalität an Pflege und Betreuung.
Wie setzt sich das Entgelt zusammen?
Grundsätzlich werden fünf Leistungsbereiche unterschieden.
- Pflegeleistung
- Fahrtkosten
- Unterkunft und Verpflegung
- zusätzliche Betreuungsleistungen
- Investitionsaufwendungen
Das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung ist vom Tagesgast zu tragen. Die Investitionskosten werden derzeit noch vom Landkreis übernommen.
Für die teilstationäre Pflege zahlt die Pflegekasse monatliche Pauschalbeträge. Die Höhe des Entgelts berechnet sich nach Einstufung der Pflegekasse in einen Pflegegrad. Hierzu beauftragt die Pflegekasse den "Medizinischen Dienst der Krankenversicherung" (MD), ein Gutachten über die Pflegebedürftigkeit zu erstellen
Welche Pflegegrade gibt es?
Seit dem 01.01.2017 unterscheidet man insgesamt 5 Pflegegrade.
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Was zahlt die Pflegekasse?
Monatlich zahlt die Pflegekasse folgenden Pauschalbetrag:
- Pflegegrad 1: 125 €*
- Pflegegrad 2: 689 €
- Pflegegrad 3: 1.298 €
- Pflegegrad 4: 1.612 €
- Pflegegrad 5: 1.995 €
Wir beraten Sie gern und individuell und helfen bei Formalitäten.